Tätigkeitsgebiet Lizenzverträge
Ein Lizenzvertrag dient der vertraglichen Einräumung eines Nutzungsrechts an einem geschützten Recht. Dieses kann beispielsweise in Form von einem Urheberrecht (z.B. Software), in Form von Firmen- Know-How oder in Form eines gewerblichen Schutzrechts wie eines Patents, einer Marke, einem Design oder einem Gebrauchsmuster bestehen.
Quasi jedes Unternehmen ist für seine Tätigkeit zwingend auf den Erwerb notwendiger Rechte von Dritten angewiesen.
Andererseits bildet die Vermarktung einer Erfindung oder generell die Einräumung eines Nutzungsrechts oftmals eine wichtige Einnahmequelle.
Je nach Umstand sind bei dem Abschluss eines Lizenzvertrags eine Vielzahl von Rechtsvorschriften wie beispielsweise das deutsche Kartellrecht, das Verbot von Handelsbeschränkungen durch den EU-Vertrag und dabei die Gruppenfreistellungsverträge, insbesondere zum Technologie-Transfer zu beachten. Diverse Klauseln können für den Lizenzgeber oder auch für den Lizenznehmer von Vorteil sein. In Abhängigkeit von beispielsweise Ihrer Wettbewerbs-situation können allerdings manche von ihnen nicht statthaft sein.
Für den Erwerb eines Nutzungsrechts (Licensing In) oder die Einräumung eines Nutzungsrechts (Licensing Out) an Know How oder einem gewerblichen Schutzrecht unterstützen wir Sie gerne durch Beratung, Begleitung oder Übernahme der Verhandlung und Abschluss eines Lizenzvertrags.
Quasi jedes Unternehmen ist für seine Tätigkeit zwingend auf den Erwerb notwendiger Rechte von Dritten angewiesen.
Andererseits bildet die Vermarktung einer Erfindung oder generell die Einräumung eines Nutzungsrechts oftmals eine wichtige Einnahmequelle.
Je nach Umstand sind bei dem Abschluss eines Lizenzvertrags eine Vielzahl von Rechtsvorschriften wie beispielsweise das deutsche Kartellrecht, das Verbot von Handelsbeschränkungen durch den EU-Vertrag und dabei die Gruppenfreistellungsverträge, insbesondere zum Technologie-Transfer zu beachten. Diverse Klauseln können für den Lizenzgeber oder auch für den Lizenznehmer von Vorteil sein. In Abhängigkeit von beispielsweise Ihrer Wettbewerbs-situation können allerdings manche von ihnen nicht statthaft sein.
Für den Erwerb eines Nutzungsrechts (Licensing In) oder die Einräumung eines Nutzungsrechts (Licensing Out) an Know How oder einem gewerblichen Schutzrecht unterstützen wir Sie gerne durch Beratung, Begleitung oder Übernahme der Verhandlung und Abschluss eines Lizenzvertrags.