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Leistungen

Beratung

Zu allen angebotenen Leistungen ist uns eine ausführliche Beratung eine Selbstverständlichkeit.

Insbesondere wenn Sie Ersterfinder oder Gründer bzw. Jungunternehmer sind, beraten wir Sie gern, und bis zu einem bestimmten Punkt bzw. zu bestimmten Terminen über die Erfinderberatung der IHK Nordwestfalen auch kostenlos.

Aber auch zu komplexeren Fragestellungen, zu unternehmerischen Entscheidungen, zu Ihrer Entlastung als Geschäftsführer, General Counsel oder verantwortlicher Manager, bieten wir eine auf vielen Jahren in der Industrie basierende Berufserfahrung, von welcher Sie über verschiedene Beauftragungsoptionen profitieren können.

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Recherche (Gebrauchsmuster/Patent)

Vor Patent- und Gebrauchsmuster- Anmeldungen dient eine NEUHEITSRECHERCHE der Ermittlung des sogenannten "Stands der Technik" zu einer Erfindung. Das Ergebnis einer Neuheitsrecherche ermöglicht Ihnen, die für die Erteilung eines Patents u.a. relevanten Kriterien wie Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu beurteilen bzw. einschätzen zu können.

Eine Durchführung einer zumindest einfachen Neuheitsrecherche vor einer Patentanmeldung kann Sie somit vor den unnützen Kosten einer aussichtslosen Patentanmeldung bewahren.

Beauftragen Sie sowohl eine Recherche als auch die Ausarbeitung einer Anmeldeschrift, rechnen wir Ihnen die Kosten der Recherche bis zu 40% auf die Anmeldeschrift an.

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Recherche (Marke/Design)

Vor einer Markenanmeldung sind die Durchführung einer IDENTITÄTSRECHERCHE sowie einer ÄHNLICHKEITSRECHERCHE zu empfehlen. Die Recherchen helfen, die Gefahr eines Widerspruchs, eines Löschungsantrags, einer Abmahnung oder gar einer Klage durch einen Inhaber älterer Rechte zu reduzieren.

Ähnliches gilt für die Eintragung eines Designs, welches ohne Prüfung im Hinblick auf den bestehenden Formenschatz eingetragen wird und gegen die ein Antrag auf Nichtigkeit gestellt werden kann.

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Anmeldung/ Nachanmeldung

Für die Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters erstellen wir für Sie auf Grundlage ihrer Erfindungsmeldung/ Beschreibung eine Anmeldeschrift. Bei Erfindungen bis zu einem gewissen Komplexitätsgrad/ Umfang erfolgt dies zu einem Pauschaltarif.

Üblicherweise umfasst eine Patent- oder /Gebrauchsmusteranmeldung Zeichnungen. Diese können durch Sie, durch uns oder ein mit uns kooperierendes Zeichenbüro erstellt werden.

Üblicherweise kann dieselbe Erfindung, dieselbe Marke oder dasselbe Design innerhalb von 6 Monaten (bei Patent und Gebrauchsmuster 12 Monaten) in weiteren Nationen als Nachanmeldung eingereicht werden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Einreichung der Anmeldung oder Nachanmeldung eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke oder eines Designs beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), den europäischen Ämtern (EPA und EUIPO) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

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Vertretungsübernahme/ Überwachung der (Gebühren-) Fristen

Gerne übernehmen wir - dort, wo erforderlich über mit uns kooperierenden Korrespondenzanwälten - für Sie die Vertretung vor den jeweiligen Ämtern. Damit übernehmen wir die entsprechende Korrespondenz, formale Vorgänge, die Überwachung der Fristen und, soweit gewünscht, die Entrichtung von jeweils fälligen Gebühren.

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Erteilungs-/ Eintragungsverfahren

Vor der Erteilung eines Patents wird dieses in einem Prüfungsverfahren auf die Erfüllung der Anforderungen zur Patentierbarkeit, und insbesondere damit auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft.

Und vor der Eintragung einer Marke wird diese auf das Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen hin geprüft.

Im Erteilungs-/ oder Eintragungsverfahren übernehmen wir für Sie die Argumentation für Ihr Schutzbegehren gegenüber den Ämtern. Wir kommentieren Ihnen gegenüber die von den Ämtern ergehenden Bescheide kursorisch und/oder ausführlich und unterbreiten Ihnen Änderungsvorschläge mit dem Ziel, Ihr Schutzbegehren zum Erfolg zu führen.

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Einspruchs-/Löschungs-/Nichtigkeits- Verfahren

Steht Ihnen ein Schutzrecht eines Dritten bei Ihrer Geschäftstätigkeit im Wege? Wir prüfen für Sie Ihre Chancen, inwieweit das Schutzrecht möglicherweise zu Unrecht erteilt/eingetragen wurde und kümmern uns gegebenenfalls um die entsprechende Aufhebung. Ebenso kümmern wir uns um die Verteidigung Ihrer Schutzrechte, sollten diese durch Dritte angegriffen werden.

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Prüfung/ Abwehr von Forderungen, insbesondere Abmahnungen

Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Oder Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Sofern der Verletzungsvorwurf eines unserer Rechtsgebiete betrifft, helfen wir Ihnen gerne dabei, den vermeintlichen Verletzungssachverhalt zu hinterfragen.

Nicht selten erweist sich der Vorwurf als ungerechtfertigt oder das Schutzrecht bei entsprechender Prüfung als nicht rechtsbeständig. Sollte dies der Fall sein, verbessert sich Ihre Verhandlungsposition erheblich.

Wir unterstützen Sie, indem wir die gegen Sie erhobenen Verletzungsvorwürfe analysieren, das zu Grunde gelegte (Schutz-) Recht prüfen, und, wenn unvermeidbar, ggf. mit der Gegenseite zur Verbesserung Ihrer Position für Sie in Verhandlung treten.

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Verfolgung von Rechtsverletzungen,
Durchsetzung von Schutzrechten


Sie sind der Meinung, Dritte greifen in den Schutzbereich Ihrer Schutzrechte ein?

Wir prüfen für Sie einen derartigen Verdacht und/oder beraten mit Ihnen mögliche Gegenmaßnahmen.

In Abhängigkeit vom Sachverhalt eröffnet sich ein breites Spektrum möglicher Reaktionen, die beispielsweise auf die sofortige Einstellung der Rechtsverletzungen (z.B. via einstweiliger Verfügung oder Grenzbeschlagnahme), auf eine Erlaubnis durch Sie über einen Lizenzvertrag, oder auch zunächst nur auf die Durchsetzung eines Besichtigungsanspruchs hinauslaufen können.

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Lizenznahme/ Lizenzvergabe

In Abhängigkeit von Ihrer jeweiligen Geschäftssituation, Ihren Zielen und Ihrer Rolle (Lizenzgeber oder Lizenznehmer), können ganz unterschiedliche Klauseln in einem Lizenzvertrag sinnvoll sein. Die Klauseln können die Art der Lizenz (einfach /ausschließlich), territoriale Beschränkungen, Mindestmengen und Obergrenzen, Abnahmeverpflichtungen, wettbewerbliche Regelungen wie Meistbegünstigung u.v.m. festlegen.

In Abhängig vom Nutzen können auch die Lizenzsätze an Schutzrechten, Know How oder Copyright stark variieren. Bei Interesse unterstützen wir Sie gern in Verhandlungen mit einem Lizenzpartner und/oder setzten einen Lizenzvertrag für Sie auf.

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Arbeitnehmer- erfindervergütung

Zur Berechnung der Höhe der Erfindervergütung empfiehlt sich die Anwendung der Richtlinien zur Arbeitnehmererfinder-vergütung. Diese sehen eine Erfindervergütung entsprechend des Nutzens vor, den der Arbeitgeber mit der Erfindung erzielt. Im einfachen Fall ist dieser von einem mit dem Produkt erzielten Umsatz abhängig. Doch selbst in diesem einfachen Fall existiert eine Vielzahl von Skalierungs-parametern, über deren Festlegung diskutiert werden kann.

Und wie ist es zu bewerten, wenn denn viele Erfindungen zu vielen unterschiedlichen Details desselben Produkts gemacht wurden? (Wie beispielsweise in einem Smartphone?!)

Falls Sie Arbeitgeber sind, können wir Sie mit unseren Erfahrungen unterstützen, oder auch die komplette Abwicklung dieses Themas übernehmen.

Falls Sie Erfinder sind, können wir die Angemessenheit Ihrer Erfindervergütung prüfen.

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Schutzrechtsbewertung, Schutzrechtsan-/verkauf

Zur Bewertung von Schutzrechten existieren verschiedene Methoden, von denen einige sehr umstritten sind.

Anerkannt, da mitunter vom Bundespatentgericht (BPatG) zur Festlegung des Streitwerts (= Wert des Patents) in Nichtigkeitssachen angewandt, ist eine Berechnung, welche sich an einem Umsatz nicht nur der beteiligten Parteien, sondern aller potentiellen Nutzer mit dem angegriffenen Patent orientiert.

Ähnlich gehen Patentverwertungsgesellschaften vor, die den (Ankaufs-) Wert eines Schutzrechts nach seinem Lizenzpotential bemessen.

Und im Falle einer Insolvenz Ihres schärfsten Wettbewerbers könnte ein Ankauf von dessen Patenten eine Option für Sie sein.

Gerne unterstützen wir sie bei der Wertfindung.

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Due Diligence Unterstützung, M&A Unterstützung

Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils? Welche Fragen sind bezüglich der Immaterialgüter/ dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zu stellen, und welche Daten gehören in den Data Room?

In beiden Rollen, des Veräußerers wie des Akquisiteurs, können wir Sie mit unserer Erfahrung aus erfolgreich abgeschlossenen Projekten unterstützen.

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Erfinderworkshops/ Invention-On-Demand Workshops

Sie möchten neuen Schwung in eines Ihrer Produktsegmente bringen? Wir empfehlen, einigen Mitarbeitern ein paar Stunden Gelegenheit zu geben, an einem Erfinderworkshop unter unserer Moderation teilzunehmen.

Unter Einsatz verschiedener Kreativitätstechniken werden üblicherweise diverse, zunächst "spinnert" anmutende Ideen geboren, welche sich bei weitergehender Betrachtung oder über weitere Assoziationsvorgänge mitunter zu sinnvollen Produktinnovationen entwickeln.

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Freedom-To-Operate-Analysen, Schutzrechtsüberwachung

Sofern Sie ein neues Produkt oder Produktsegment planen, können Sie über eine Freedom to Operate (FTO-) Analyse ermitteln lassen, welche Schutzrechte von welchen Wettbewerbern hinderlich werden könnten.

In unterschiedlicher, skalierbarer Ausführlichkeit ist darlegbar, wer, wann, wieviel und welche Aktivität auf den untersuchten Technologiefeldern entfacht hat.

Stellen Sie dabei die Existenz einer Patent-Anmeldung fest, welche beispielsweise im Gegensatz zum erteilten Patent kein Verbietungsrecht bedingt, welche aber als erteiltes Patent hinderlich werden könnte, ist die Beauftragung einer Schutzrechtsüberwachung möglich, welche Ihnen die Erteilung des entsprechenden Patents anzeigt.

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Seminare/ Vorträge

Sofern Sie Interesse an einem Vortrag zu einem der hier aufgeführten Themengebiete oder gar an einem Seminar haben, sprechen Sie uns bitte an.

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