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Tätigkeitsgebiet Design

Mit Hilfe eines Designs, früher Geschmacksmuster, ist die 2- oder 3-dimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses schützbar, siehe Rechtsgebiete/Designs.

Wir nehmen für Sie die Anmeldung von Designs in Form von einer Einzel- oder auch einer Sammelanmeldung vor, wickeln die Korrespondenz mit den Ämtern ab, nehmen Nachanmeldungen vor und erinnern an die Termine zur Verlängerung der Schutzdauer - je nach Bedarf.

Im Falle einer Ihnen vorgeworfenen Designverletzung, beispielsweise in Form einer Abmahnung, prüfen wir für Sie, inwieweit das vermeintlich verletzte Design überhaupt rechtsbeständig sein kann, inwieweit eine gegen Sie erhobene Forderung nicht überzogen, oder eine Unterlassungserklärung nicht viel zu weitreichend ist.

Da die Eintragung eines Designs vergleichsweise kostengünstig ist, und da vor der Eintragung des Design keine Prüfung seitens des Amts stattfindet, zeigt die Praxis, dass Forderungen aus einem Design oftmals nicht zu halten sind.

Gerne beraten wir Sie, wenn Ihnen eine Designverletzung vorgeworfen wird oder Sie eine eigene Anmeldung planen.