Rechtsgebiet Patentrecht
Patente und Gebrauchsmuster sind technische Schutzrechte. Patente werden für technische Erfindungen erteilt.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents sind neben der Technizität die absolute Neuheit (keine Vorveröffentlichungen zulässig), die erfinderische Tätigkeit sowie gewerbliche Anwendbarkeit des Anmeldegegenstands. Dieser kann auch die Form eines technischen Verfahrens aufweisen.
Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann über ein ergänzendes Schutzzertifikat ein längerer, sich an das Patent anschließender Schutz erzielt werden.
Zur Erlangung eines Patents ist innerhalb einer gewissen Zeit nach der Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt ein Prüfungsantrag zu stellen. In dem sich anschließenden Prüfungsverfahren entscheidet das Patentamt über die Patentierbarkeit des Anmeldegegenstands, die im positiven Fall zur Erteilung des Patents führt.
In der Regel können für ein Patent innerhalb eines Jahres ab dem Anmeldetag im Ausland Nachanmeldungen eingereicht werden, um den Gültigkeitsbereich beispielsweise auf Europa und weitere Nationen zu erstrecken. Je nach Geschäfts- und Wettbewerbssituation können unterschiedliche Anmeldestrategien zum Tragen kommen.
Für weitere Details wird auf die Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder auf eine individuelle Beratung verwiesen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents sind neben der Technizität die absolute Neuheit (keine Vorveröffentlichungen zulässig), die erfinderische Tätigkeit sowie gewerbliche Anwendbarkeit des Anmeldegegenstands. Dieser kann auch die Form eines technischen Verfahrens aufweisen.
Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann über ein ergänzendes Schutzzertifikat ein längerer, sich an das Patent anschließender Schutz erzielt werden.
Zur Erlangung eines Patents ist innerhalb einer gewissen Zeit nach der Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt ein Prüfungsantrag zu stellen. In dem sich anschließenden Prüfungsverfahren entscheidet das Patentamt über die Patentierbarkeit des Anmeldegegenstands, die im positiven Fall zur Erteilung des Patents führt.
In der Regel können für ein Patent innerhalb eines Jahres ab dem Anmeldetag im Ausland Nachanmeldungen eingereicht werden, um den Gültigkeitsbereich beispielsweise auf Europa und weitere Nationen zu erstrecken. Je nach Geschäfts- und Wettbewerbssituation können unterschiedliche Anmeldestrategien zum Tragen kommen.
Für weitere Details wird auf die Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder auf eine individuelle Beratung verwiesen.