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Jeder unabhängige Staat besitzt die Möglichkeit, ein eigenes Rechtssystem zu schaffen und damit auch die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Erteilung und die Wirkung von Patenten und anderen Schutzrechten für das eigene Hoheitsgebiet selbst zu festzulegen.
Über internationale, zwischenstaatliche Abkommen wie das Europäische Patent Übereinkommen (EPÜ) oder dem Patent Cooperation Treaty (PCT) wurden Verträge abgeschlossen, die ein in mehreren Staaten anerkanntes gemeinsames Patenterteilungsverfahren (EPÜ, 38 Staaten) oder zumindest ein gemeinsames Anmeldeverfahren durch gegenseitige Anerkennung und Nutzung des Zeitrangs/der Priorität einer Patentanmeldung sowie anderer gewerblicher Schutzrechte vorsehen (PCT, 148 Staaten).
Dabei ist die Befugnis der Vertretung vor den jeweils nationalen Ämtern in der Regel den für die jeweilige Nation zugelassenen Patent- /Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Patentanwaltskanzlei Euscher ist mit Kanzleien in zahlreichen Staaten vernetzt, um die Vertretung Ihrer Interessen in den für Sie relevanten Staaten, insbesondere Europa, USA und China, zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist sie gut mit Patentanwaltskollegen innerhalb Deutschlands vernetzt, um Sie auch hinsichtlich kniffeliger Rechtsfragen oder uns fachfremder Technologiefelder wie der (Bio-) Chemie oder der Life Science bestmöglich vertreten bzw. entsprechend weiterleiten zu können.