Tätigkeitsgebiet Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster sind wie Patente technische Schutzrechte, siehe Rechtsgebiete/Gebrauchsmuster.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen für den Schutz durch ein Gebrauchsmuster von denjenigen eines Patents. Ein Gebrauchsmuster kann daher im Einzelfall ein sinnvoller Ersatz oder eine Ergänzung zu einem Patent sein, diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
Sollte Ihre Erfindung vor einer Anmeldung beim Patentamt bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein, kann die Erlangung eines Patents in der Regel nicht mehr, die Erlangung eines Gebrauchsmusters aber sehr wohl noch möglich sein.
Wir melden Ihre Erfindung zum Gebrauchsmuster an, in Abhängigkeit von Ihren Wünschen mit oder ohne vorheriger Recherche.
Wie bei einem Patent übernehmen wir für Sie die Vertretung vor den Ämtern sowie, sofern gewünscht, die fristgerechte Verlängerung Ihres Gebrauchsmusters. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen, sollte Ihr Gebrauchsmuster widerrechtlich benutzt werden.
Sollte Ihnen eine Rechtsverletzung aus einem Gebrauchsmuster heraus vorgeworfen werden, prüfen wir für Sie, inwieweit eine Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters überhaupt gegeben sein kann, und ob ein vermeintlicher Verletzungstatbestand zutreffend sein kann.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen für den Schutz durch ein Gebrauchsmuster von denjenigen eines Patents. Ein Gebrauchsmuster kann daher im Einzelfall ein sinnvoller Ersatz oder eine Ergänzung zu einem Patent sein, diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
Sollte Ihre Erfindung vor einer Anmeldung beim Patentamt bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein, kann die Erlangung eines Patents in der Regel nicht mehr, die Erlangung eines Gebrauchsmusters aber sehr wohl noch möglich sein.
Wir melden Ihre Erfindung zum Gebrauchsmuster an, in Abhängigkeit von Ihren Wünschen mit oder ohne vorheriger Recherche.
Wie bei einem Patent übernehmen wir für Sie die Vertretung vor den Ämtern sowie, sofern gewünscht, die fristgerechte Verlängerung Ihres Gebrauchsmusters. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen, sollte Ihr Gebrauchsmuster widerrechtlich benutzt werden.
Sollte Ihnen eine Rechtsverletzung aus einem Gebrauchsmuster heraus vorgeworfen werden, prüfen wir für Sie, inwieweit eine Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters überhaupt gegeben sein kann, und ob ein vermeintlicher Verletzungstatbestand zutreffend sein kann.