menu

Rechtsgebiet Markenrecht

Eine Marke ist eine Verknüpfung eines Zeichens mit einer Ware oder Dienstleistung mit dem Ziel, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens über das Zeichen von denen eines anderen Unternehmens unterscheiden zu können.

Damit soll es möglich sein, anhand des Zeichens auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu schließen.

Aufgrund dieser Zielsetzung können der Eintragung von neuen Marken diverse Schutzhindernisse entgegen stehen, sei es, dass beispielsweise eine Verwechselungsgefahr mit bestehenden Marken entstehen würde oder dass die Marke beispielsweise einen für die Ware oder Dienstleistung beschreibenden Charakter aufweisen würde. Letzteres ist zu verhindern, um eine Beschreibung der Ware oder Dienstleistung die Allgemeinheit frei von Schutzrechten Einzelner zu halten.

Marken können für diverse Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, für die sie allerdings auch zu nutzen sind.

Die Schutzdauer einer Marke kann durch Zahlung von Verlängerungsgebühren nach jeweils 10 Jahren unbegrenzt verlängert werden.

Für weitere Details wird auf die Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder auf eine individuelle Beratung verwiesen.